H&K Web Performance
  • Start
  • Leistungen & Preise
  • Über uns
  • Kontakt
  • Anfragen
Rechtliches · Anlage 2 des Vertrags

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Fassung vom 18.08.2026

§ 1 Geltungsbereich, Begriffe, Rangfolge

1.1 Anbieter. Vertragspartner des Kunden ist die H&K Web Performance GbR, Näherstiller Straße 107, 98574 Schmalkalden, vertreten durch die Gesellschafter Justin Ketzer und Moritz Hoffmann (nachfolgend „H&K").

1.2 Geltung nur gegenüber Unternehmern. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (folgend AGB) gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB schließt H&K auf ihrer Grundlage keine Verträge.

1.3 Vorrang dieser AGB. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn H&K ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder die Leistung in Kenntnis von ihnen erbringt.

1.4 Geltung für die Zukunft. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Verträge derselben Art mit demselben Kunden, ohne dass H&K in jedem Einzelfall erneut auf sie hinweisen muss.

1.5 Begriffe. Die in diesen AGB kursiv gesetzten Begriffe haben die in Abschnitt 2 der Anlage 1 festgelegte Bedeutung und werden in allen Vertragsdokumenten von H&K in derselben Bedeutung verwendet.

1.6 Rangfolge bei Widersprüchen. Es gilt in dieser Reihenfolge: individuelle Vereinbarung in Textform → Hauptvertrag → Anlage 1 (Leistungsbeschreibung) → diese AGB. Der Auftragsverarbeitungsvertrag geht diesen AGB für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag vor.

1.7 Textform genügt. Wo diese AGB Textform verlangen (§ 126b BGB), genügt E-Mail. Wo Schriftform verlangt wird, ist die eigenhändige Unterschrift erforderlich.

§ 1a Preise und Umsatzsteuer

1a.1 Preise. Alle vom Anbieter genannten Preise verstehen sich als Nettopreise in Euro.

1a.2 Kleinunternehmerregelung. Solange der Anbieter die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG anwendet, wird keine Umsatzsteuer erhoben; der Zahlbetrag entspricht in diesem Zeitraum dem vereinbarten Nettobetrag.

1a.3 Wechsel zur Regelbesteuerung. Bei Wegfall der Kleinunternehmerregelung oder beim Wechsel zur Regelbesteuerung wird auf die Nettopreise die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer (derzeit 19 %) zusätzlich berechnet. Das Hinzufügen der gesetzlichen Umsatzsteuer stellt keine vertragliche Preiserhöhung dar. Was gilt, wenn diese Steuerbefreiung entfällt, regelt weiterhin § 8.8.

§ 2 Vertragsschluss

2.1 Die Demo-Vorschau ist unverbindlich. H&K erstellt die Website und stellt sie dem Kunden vor Vertragsschluss als Demo-Vorschau bereit, passwortgeschützt, mit noindex und öffentlich nicht erreichbar. Diese Bereitstellung ist unentgeltlich und begründet keinen Vertrag. Änderungen an der Demo-Vorschau nimmt H&K bis zum Vertragsschluss ohne Vergütung vor.

2.2 Zustandekommen. Der Vertrag kommt durch die Unterzeichnung des Hauptvertrags durch beide Parteien zustande. Die Einzelheiten regelt der Hauptvertrag. Maßgeblich für den Inhalt sind der Hauptvertrag, die Anlage 1 und diese AGB.

2.3 Billigung und Abnahme. Mit der Unterzeichnung des Hauptvertrags billigt der Kunde den Gestaltungsstand der Demo-Vorschau, wie er ihm zuletzt bereitgestellt worden ist. Abgenommen wird die Erstellung mit dem fruchtlosen Ablauf der Rügefrist von zehn Werktagen, die mit der Livegang-Mitteilung beginnt; rügt der Kunde rechtzeitig einen Mangel, erst nach dessen Beseitigung und erneutem Fristablauf (§ 7.2 des Hauptvertrags, Ziffer 3.4 der Anlage 1). Die Mängelrechte regelt § 12a. Ohne Unterzeichnung kommt weder Billigung noch Abnahme zustande. Schweigen, Zeitablauf und die Nutzung der Demo-Vorschau führen vor dem Livegang nicht zur Abnahme.

H&K teilt dem Kunden den Livegang in Textform mit und weist ihn in dieser Mitteilung ausdrücklich auf den Beginn der Frist und die Rechtsfolge hin, dass das Werk mit Ablauf der Frist als abgenommen gilt, wenn der Kunde keine Mängel rügt. Unterbleibt dieser Hinweis, tritt die Abnahme nicht durch Fristablauf ein (§ 640 Abs. 2 BGB).

2.4 Ablauf bis zum Livegang. Die Betreuung beginnt mit dem Vertragsschluss, nicht erst mit dem Livegang (§ 9.1 des Hauptvertrags, § 11.1). H&K bereitet den Livegang unmittelbar nach dem Vertragsschluss vor und schaltet die Website live, sobald die Voraussetzungen des § 8.1 des Hauptvertrags vorliegen. Die Zahlungspflicht beginnt davon getrennt zum Abrechnungsbeginn (§ 9.1a des Hauptvertrags, § 8.2).

2.5 Geltung für die Zeit vor Vertragsschluss. Diese AGB und die Anlage 1 gelten auch für die vor Vertragsschluss erbrachte Erstellung und für die Bereitstellung der Demo-Vorschau.

2.6 Keine Zusagen außerhalb der Vertragsdokumente. Es gilt § 3.4 des Hauptvertrags. Individuell getroffene Vereinbarungen gehen vor (§ 305b BGB).

§ 3 Leistungen von H&K

3.1 Leistungsumfang. Welche Leistungen H&K schuldet, ergibt sich abschließend aus der Anlage 1 in Verbindung mit dem im Vertrag genannten Leistungspaket.

3.2 Keine Erfolgs- oder Rankingzusage. Die Leistungen zur Sichtbarkeit bei Suchmaschinen und zum Unternehmensprofil sind Bemühenspflichten. H&K sagt weder eine bestimmte Position in Suchergebnissen noch eine bestimmte Zahl von Aufrufen, Anfragen oder Aufträgen zu. Die Anzeige und Bewertung durch Suchmaschinen liegt außerhalb des Einflussbereichs von H&K.

3.3 Verfügbarkeit. H&K gewährleistet eine Verfügbarkeit der Website von 99 % im Jahresmittel. Ausgenommen sind angekündigte Wartungsarbeiten sowie Störungen außerhalb des Einflussbereichs von H&K (zum Beispiel Ausfälle des Hosters oder höhere Gewalt). Wie gerechnet wird und was bei einer Unterschreitung gilt, regelt Abschnitt 11 der Anlage 1, dort auch der anteilige Wegfall des Monatsbeitrags für eine von H&K zu vertretende Ausfallzeit.

Diese Zusage ist keine Garantie und keine Übernahme eines Beschaffungsrisikos im Sinne des § 13.1, sondern eine Leistungspflicht.

Ausfälle, die H&K nicht zu vertreten hat, Störungen beim Hoster, bei Netzbetreibern oder bei der Domainverwaltung sowie höhere Gewalt, begründen keinen Anspruch auf Minderung, Schadensersatz oder Erstattung des Monatsbeitrags.

§ 13 bleibt unberührt. Für Schäden, die H&K zu vertreten hat, haftet sie nach § 13 unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein Ausschluss der Haftung oder der gesetzlichen Minderung für Störungen, die H&K zu vertreten hat, ist mit diesem Paragraphen nicht verbunden.

3.4 Dritte und Unterauftragnehmer. H&K darf zur Leistungserbringung Dritte einsetzen, insbesondere einen Hoster. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Dritte richtet sich nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag.

3.5 Technisch gleichwertige Änderungen. H&K darf eingesetzte technische Mittel, Hoster, Serverumgebung, Programmbibliotheken, Formularlösung, ändern, solange der geschuldete Leistungsumfang nach der Anlage 1 erhalten bleibt. Ein Anspruch des Kunden auf eine bestimmte technische Umsetzung besteht nicht.

3.6 Reaktionszeit. Die zugesagte Reaktionszeit beträgt drei Werktage und ist eine Frist für die erste inhaltliche Rückmeldung, nicht für die Fertigstellung. Die Hemmungsgründe stehen in Abschnitt 8 der Anlage 1.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Zulieferung. Der Kunde stellt die für die Erstellung und für Änderungen erforderlichen Angaben, Texte, Bilder, Logos und Freigaben vollständig, richtig und in verwendbarer Form bereit und benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner.

4.2 Rechte an geliefertem Material. Der Kunde sichert zu, dass er an allen von ihm gelieferten Inhalten wie Texten, Fotos, Grafiken, Logos, Marken, Videos, Bewertungen und Referenzen über die zur Veröffentlichung auf der Website erforderlichen Rechte verfügt und dass ihrer Veröffentlichung keine Rechte Dritter entgegenstehen. Das gilt insbesondere für Urheber-, Marken-, Namens- und Persönlichkeitsrechte sowie für abgebildete Personen.

4.3 Verantwortung für die Inhalte. Der Kunde verantwortet die inhaltliche Richtigkeit und die rechtliche Zulässigkeit der auf seiner Website veröffentlichten Angaben. Das gilt namentlich für Pflichtangaben in Impressum und Datenschutzerklärung, Preisangaben, Werbeaussagen, Angaben zu Qualifikationen, Zertifikaten und Mitgliedschaften sowie für berufsrechtliche Anforderungen. H&K schuldet keine Rechtsberatung, keine laufende Prüfung der Pflichtangaben und keine Überwachung von Rechtsänderungen (Ziffer 4.3 der Anlage 1).

4.4 Bewertungen. Für die Aufnahme von Kundenbewertungen liefert der Kunde ausschließlich echte, tatsächlich abgegebene und wörtlich unveränderte Zitate und bestätigt deren Auswahl in Textform (Ziffer 5.7 der Anlage 1).

4.5 Zugangsdaten. Der Kunde behandelt die ihm überlassenen Zugangsdaten, insbesondere zur Demo-Vorschau und zu E-Mail-Postfächern, vertraulich und gibt sie nicht an Dritte weiter.

4.6 Folgen unterbliebener Mitwirkung. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, verlängern sich Fristen von H&K entsprechend; die Reaktionszeit ist für die Dauer der fehlenden Zulieferung gehemmt. Mehraufwand, der H&K dadurch entsteht, kann nach § 8.6 berechnet werden.

4.7 Keine eigenmächtigen Eingriffe. Der Kunde nimmt keine eigenen Änderungen an Quelltext, Dateien oder Servereinstellungen der Website vor und lässt sie nicht durch Dritte vornehmen. Geschieht dies dennoch, haftet H&K nicht für daraus entstehende Fehler; der Aufwand für die Wiederherstellung wird nach § 8.6 berechnet. Unberührt bleibt das Recht des Kunden zur Selbstvornahme nach § 12a.4: hat er H&K erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt, ist die Beseitigung des Mangels durch ihn oder einen von ihm beauftragten Dritten kein Verstoß gegen diesen Paragraphen, und ein Wiederherstellungsaufwand wird ihm dafür nicht berechnet.

§ 5 KI-Bilder und ihre Kennzeichnung

5.1 Herkunft. Die Website kann KI-Bilder enthalten; welche das sind, teilt H&K dem Kunden vor der Freigabe der Demo-Vorschau mit (Ziffer 10.1 der Anlage 1).

5.2 Anbringung durch H&K. H&K bringt die Kennzeichnung nach den Ziffern 10.2 und 10.3 der Anlage 1 an. Sie ist Vertragsbestandteil und keine Gestaltungsfrage und wird auf Wunsch nicht entfernt, überdeckt oder unkenntlich gemacht.

5.3 Pflichten des Kunden während der Betreuung. Solange H&K die Website betreibt, gilt: Der Kunde

(a) entfernt, überdeckt oder verändert die Kennzeichnung nicht, macht sie nicht unkenntlich und lässt dies auch nicht durch Dritte tun,

(b) verwendet KI-Bilder außerhalb seiner Website nur mit Kennzeichnung, und

(c) teilt H&K vorab in Textform mit, wenn er Bilder auf der Website austauschen, entfernen oder ergänzen will.

Diese Pflichten endigen mit dem Ende der Betreuung. Betreibt der Kunde die Website danach selbst, etwa nach einem Erwerb nach § 6.6, trifft ihn die Offenlegungspflicht nach Art. 50 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 als Betreiber unmittelbar; eine vertragliche Pflicht gegenüber H&K besteht insoweit nicht mehr (§ 6.9).

5.4 Freistellung. Werden gegen H&K Ansprüche Dritter geltend gemacht, weil der Kunde gegen § 5.3 verstoßen hat und diesen Verstoß zu vertreten hat, stellt der Kunde H&K von diesen Ansprüchen einschließlich der erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung frei. H&K unterrichtet den Kunden unverzüglich und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme. Geldbußen und sonstige Sanktionen erfasst die Freistellung nicht, sie treffen denjenigen, gegen den sie verhängt werden (§ 14).

5.5 Wiederherstellung und Kündigung. Verstößt der Kunde gegen § 5.3, darf H&K nach erfolgloser Aufforderung mit angemessener Frist die Kennzeichnung wiederherstellen oder das betroffene Bild entfernen. Bei fortgesetztem Verstoß besteht ein Recht zur außerordentlichen Kündigung nach § 11.4.

5.6 Keine Exklusivität. Es gilt Ziffer 10.5 der Anlage 1.

5.7 Bezeichnung. Es gilt Ziffer 10.6 der Anlage 1.

§ 6 Nutzungsrechte

6.1 Rechte während der Laufzeit. H&K räumt dem Kunden für die Dauer der Betreuung ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die für ihn erstellte Website zu nutzen und über die vereinbarte Domain öffentlich zugänglich zu machen.

6.2 Rechte von H&K. H&K behält alle Rechte an den Bausteinen der Website, insbesondere an Quelltext, Vorlagen, Gestaltungsrastern, Stylesheets, der zentralen Formularlösung, Skripten, Icons und KI-Bildern. Diese Bausteine werden von H&K auch für andere Kunden verwendet.

6.3 Nach Vertragsende. Mit dem Ende der Betreuung endet das Nutzungsrecht nach § 6.1. H&K nimmt die Website vom Netz. Der Kunde kann Lizenz und Quellcode nach § 6.6 nachträglich erwerben; tut er das nicht, besteht kein Recht, die Website oder ihre Bausteine weiter zu nutzen, zu vervielfältigen oder zu bearbeiten.

6.4 Was der Kunde ohne Weiteres zurückerhält. Der Kunde erhält nach Vertragsende die von ihm gelieferten Inhalte, wie Texte, Fotos, Logos und sonstiges Material, in der von ihm bereitgestellten Form zurück (§ 12.1), ohne dass dafür ein Entgelt anfällt. Seine Rechte an diesen Inhalten bleiben von diesen AGB unberührt.

6.5 Rechte an Kundenmaterial. Der Kunde räumt H&K das einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, das von ihm gelieferte Material zum Zweck der Erstellung, der Betreuung und der Referenznennung nach § 15 zu nutzen, zu bearbeiten und öffentlich zugänglich zu machen. Soweit dieses Recht die Referenznennung betrifft, steht es unter dem Widerspruchsrecht des § 15.2; widerspricht der Kunde, entfällt es insoweit, und H&K entfernt die Referenz nach § 15.2.

6.6 Nachträglicher Lizenz- und Quellcode-Erwerb. Der Kunde kann innerhalb von 30 Tagen nach dem Vertragsende in Textform verlangen, die Lizenz und den Quellcode der für ihn erstellten Website zu erwerben. H&K stellt ihm dann die Dateien der Website in der zuletzt veröffentlichten Fassung bereit (HTML, Stylesheets, Skripte, Bilder und Inhalte) und räumt ihm daran ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht ein, sie zu nutzen, zu bearbeiten und bearbeiten zu lassen. Der Kunde darf die Dateien zu diesem Zweck an einen von ihm beauftragten Dienstleister weitergeben.

6.7 Grenzen dieses Rechts. Das Recht nach § 6.6 gilt ausschließlich für die eigene Website des Kunden. Nicht gestattet sind die Verwendung der erworbenen Dateien für Websites Dritter, ihre Weitergabe als Vorlage oder Baukasten und ihr Vertrieb. H&K behält die Rechte nach § 6.2 und verwendet die Bausteine unverändert für andere Kunden weiter; ein ausschließliches Recht wird nicht eingeräumt.

6.8 Was nicht mit übergeht. Vom Erwerb nach § 6.6 nicht erfasst sind:

(a) Die zentrale Formularlösung von H&K. Sie wird auf Systemen von H&K betrieben und ist nicht übertragbar. Die erworbene Website enthält deshalb kein funktionsfähiges Kontaktformular; der Kunde muss es durch eine eigene Lösung ersetzen.

(b) Schriften, Symbole und Programmbibliotheken Dritter, soweit deren Lizenzbedingungen eine Weitergabe nicht zulassen. H&K teilt dem Kunden vor der Übergabe mit, welche das sind; er ersetzt sie auf eigene Kosten.

(c) Hosting, E-Mail-Postfächer und Zugangsdaten sowie die Domain. Für diese gilt § 7.

(d) Vorlagen, Gestaltungsraster und Bausteine als solche, also außerhalb ihrer Verkörperung in den nach § 6.6 übergebenen Dateien.

6.9 KI-Bilder beim Erwerb. Erworbene KI-Bilder werden mit der Kennzeichnung übergeben, so wie H&K sie bei der Erstellung angebracht hat. Eine über das Vertragsende hinausreichende Bindung an die Kennzeichnung wird nicht vereinbart; das Nutzungsrecht nach § 6.6 steht insoweit unter keiner Bedingung. Verzichtet der Kunde auf die KI-Bilder, übergibt H&K die Website ohne sie.

6.10 Wofür das Erwerbsentgelt gezahlt wird. Der Vorgang nach § 6.6 ist ein nachträglicher Lizenz- und Quellcode-Erwerb: Der Kunde erwirbt nach dem Vertragsende Rechte und Dateien, die er während der Laufzeit nicht hatte. Das Erwerbsentgelt ist der Preis dieses Erwerbs, der Einräumung eines zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungs- und Bearbeitungsrechts an den Dateien der Website und ihrer Herausgabe. Diese Leistungen schuldet H&K nur gegen das Erwerbsentgelt; während der Laufzeit sind sie nicht Vertragsinhalt und treten erst nach dem Vertragsende auf Verlangen des Kunden hinzu.

Ein Entgelt für die Erstellung ist das Erwerbsentgelt nicht. Für Konzeption, Gestaltung und technische Umsetzung berechnet H&K in keinem Fall etwas, auch nicht bei Beendigung des Vertrags (§ 5.2 des Hauptvertrags).

Eine Kündigungsschranke ist es ebenfalls nicht. Es knüpft nicht an die Kündigung an, sondern an ein Erwerbsverlangen des Kunden, und lässt die ordentliche Kündigung nach § 11.2 unberührt (§ 6.12).

Warum die Staffel sinkt: Je länger der Kunde betreut worden ist, desto geringer bewertet H&K den Wert, den die Rechteeinräumung für sie hat. Das erklärt die Höhe, begründet aber nicht den Anspruch.

6.11 Höhe des Erwerbsentgelts. Es richtet sich nach der Dauer der Betreuung, gerechnet von ihrem Beginn bis zu ihrem Ende:

Dauer der BetreuungErwerbsentgelt
bis zum Ende des 12. Monats799 € netto
ab dem 13. bis zum Ende des 24. Monats399 € netto
ab dem 25. Monat249 € netto

6.12 Das Erwerbsentgelt ist freiwillig ausgelöst. Es fällt ausschließlich an, wenn der Kunde den Erwerb nach § 6.6 verlangt. Endet der Vertrag ohne ein solches Verlangen, schuldet der Kunde nichts. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht; die Betreuung bleibt nach § 11.2 monatlich kündbar. Die Kündigung ist von diesem Entgelt in keiner Weise abhängig. Sie ist ohne Zahlung, ohne Verlangen und ohne Begründung wirksam.

6.13 Übergabe. H&K übergibt die Dateien nach Zahlung des Erwerbsentgelts in einem gängigen Format. Eine Installation, Einrichtung, Anpassung oder Einweisung schuldet H&K nicht; sie kann nach § 8.6 gesondert beauftragt werden.

6.14 Die Domain ist beim Erwerb enthalten. Verlangt der Kunde den Erwerb nach § 6.6, ist die Übertragung der Domain nach § 7.2 darin enthalten; die Aufwandspauschale nach § 7.3 fällt daneben nicht an. Der Kunde kann die Übertragung der Domain auch ohne den Erwerb nach § 6.6 verlangen; dann gilt § 7 mit der Aufwandspauschale.

§ 7 Domain

7.1 Inhaberschaft. Die im Leistungspaket enthaltene .de-Domain wird von H&K registriert und auf H&K als Inhaberin geführt. H&K trägt Registrierung, laufende Gebühren und Verlängerung (Ziffer 4.4 der Anlage 1). Der Kunde erwirbt während der Laufzeit keine Rechte an der Domain.

7.2 Anspruch auf Übertragung. Der Kunde kann innerhalb von 30 Tagen nach dem Vertragsende in Textform verlangen, dass H&K die Domain auf ihn überträgt.

7.3 Aufwandspauschale. Für die Übertragung der Domain allein berechnet H&K eine Aufwandspauschale von 39 € netto. Sie deckt die Bearbeitung des Übertragungsvorgangs ab. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Aufwand nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Sie fällt nicht an, wenn der Kunde zugleich den Erwerb nach § 6.6 verlangt (§ 6.14). Ein laufzeitabhängiges Entgelt für die Domain selbst fällt in keinem Fall an.

7.4 Verfahren. Nach Zahlung der Aufwandspauschale, im Fall des § 6.14 nach Zahlung des Erwerbsentgelts, übergibt H&K dem Kunden den zur Übertragung erforderlichen Berechtigungscode (AuthInfo) und wirkt an der Übertragung mit. Die Kosten des aufnehmenden Anbieters trägt der Kunde.

7.5 Nach Fristablauf. Geht innerhalb der Frist nach § 7.2 kein Verlangen ein, darf H&K die Domain löschen oder freigeben. Frühestens jedoch 60 Tage nach dem Vertragsende.

Eine eigene oder anderweitige Verwendung der Domain durch H&K findet nicht statt. Trägt die Domain den Namen oder ein Kennzeichen des Kundenbetriebs, hält H&K sie während der Laufzeit treuhänderisch für den Kunden und gibt sie danach frei; sie wird nicht für eine eigene Website, für einen anderen Kunden oder zur Weiterveräußerung genutzt.

Solange H&K die Domain nach diesem Paragraphen noch hält, gibt sie sie auf ein Verlangen des Kunden in Textform gegen die Pauschale nach § 7.3 heraus, auch nach Ablauf der Frist nach § 7.2. Erst mit der Löschung oder Freigabe endet dieser Anspruch.

7.6 Weitere Domains. Weitere Domains, andere Endungen und Umzugsgebühren sind nicht im Monatsbeitrag enthalten. Bringt der Kunde eine eigene, bereits auf ihn registrierte Domain ein, bleibt er deren Inhaber; § 7.1 bis § 7.5 gelten dann nicht.

§ 8 Preise und Zahlung

8.1 Preise. Es gelten die im Vertrag genannten Preise der Anlage 1. Eine Anpassung ist nur nach § 8.7 möglich.

8.2 Fälligkeit. Der Monatsbeitrag der Betreuung ist monatlich im Voraus fällig, erstmals zum Abrechnungsbeginn nach § 9.1a des Hauptvertrags, dem nächstfolgenden 1. oder 15. eines Monats nach dem Vertragsschluss, je nachdem, welcher der beiden Tage zuerst eintritt. Die Zeit zwischen dem Vertragsschluss und dem Abrechnungsbeginn ist unentgeltlich, obwohl H&K die Betreuung in ihr vollständig erbringt. Fällt der Abrechnungsbeginn auf den 1., wird der Beitrag dieses Monats in voller Höhe geschuldet; fällt er auf den 15., für diesen Monat die Hälfte (§ 10.1 des Hauptvertrags). Die ordentliche Kündigung wirkt nach § 11.2 stets zum Monatsende. Endet die Betreuung durch außerordentliche Kündigung im Laufe eines Monats, wird der Beitrag zeitanteilig berechnet (§ 10.1 des Hauptvertrags). Wird der Beitrag nicht per Lastschrift eingezogen, etwa weil das Mandat widerrufen oder verfallen ist, ist er innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungstellung ohne Abzug zu zahlen. Wird eine Lastschrift zurückgegeben, ist ein erneuter Einzug derselben Lastschrift ausgeschlossen; der Beitrag ist dann innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Mitteilung von H&K in Textform ohne Abzug zu überweisen.

8.3 SEPA-Lastschrift. Der Monatsbeitrag wird per SEPA-Basislastschrift eingezogen. Der Kunde erteilt H&K dazu ein SEPA-Lastschriftmandat und sorgt für die Deckung des Kontos. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf einen Bankarbeitstag vor dem Einzug verkürzt; als Vorabankündigung genügt die Rechnung oder eine Sammelankündigung mit den Fälligkeitsterminen des Kalenderjahres.

8.4 Änderung der Bankverbindung. Der Kunde teilt H&K eine Änderung seiner Bankverbindung unaufgefordert und rechtzeitig vor dem nächsten Einzug in Textform mit und erteilt auf Anforderung ein neues Mandat. Kosten, die durch eine unterbliebene Mitteilung entstehen, trägt der Kunde.

8.5 Rücklastschrift. Wird eine Lastschrift aus Gründen zurückgegeben, die der Kunde zu vertreten hat, ist H&K berechtigt, das ihr von der Bank hierfür berechnete Entgelt (derzeit 5,11 €) vom Kunden zu verlangen. H&K macht diesen Anspruch in der Regel erst ab der zweiten Rücklastschrift geltend; sieht H&K im Einzelfall von der Geltendmachung ab, begründet das keinen Anspruch für künftige Fälle. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Der gesetzliche Anspruch auf die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB und auf Verzugszinsen bleibt unberührt.

8.6 Leistungen außerhalb des Leistungspakets. Arbeiten, die über das Änderungskontingent hinausgehen oder nicht zum Leistungspaket gehören, werden mit 120 € netto je Stunde vergütet; die Mindestabrechnungseinheit beträgt 15 Minuten (je angefangene Viertelstunde 30 € netto). H&K teilt eine Überschreitung vor Beginn der Arbeit mit, nennt den geschätzten Aufwand und wird erst nach Beauftragung in Textform tätig; ohne diese Beauftragung entsteht keine Vergütungspflicht (Ziffer 7.4 der Anlage 1). Diese Beträge sind fällig mit Rechnungstellung, zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug.

8.7 Preisanpassung. H&K darf die Monatsbeiträge mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen zum Monatsende in Textform anpassen. Dabei gilt:

a) Anlass. Eine Erhöhung ist nur zum Ausgleich gestiegener Kosten zulässig, die H&K für die Erbringung der Betreuung tragen muss: Hosting, Domain, Lizenzen für eingesetzte Software und Personal. Die Erhöhung darf den Anstieg dieser Kosten nicht übersteigen. Sinken diese Kosten erheblich, senkt H&K den Beitrag nach demselben Maßstab.

b) Häufigkeit. Höchstens einmal in zwölf Monaten.

c) Nachweis. Auf Verlangen des Kunden erläutert H&K den Anlass der Erhöhung in Textform.

d) Kündigungsrecht. Der Kunde kann die Betreuung bis zum Wirksamwerden der Änderung zu deren Wirksamkeitszeitpunkt kündigen; hierauf weist H&K in der Ankündigung ausdrücklich hin. Kündigt er nicht, gilt die Änderung als angenommen.

8.8 Wegfall der Steuerbefreiung. Entfällt die Steuerbefreiung nach § 1a.3, tritt die gesetzliche Umsatzsteuer zu den vereinbarten Nettopreisen hinzu; der Nettobeitrag selbst ändert sich dadurch nicht. H&K teilt das unverzüglich nach dem Wegfall der Voraussetzungen in Textform mit; die Umsatzsteuer wird ab dem Zeitpunkt berechnet, ab dem H&K sie gesetzlich schuldet.

Eine Vorankündigung mit der Frist des § 8.7 ist nicht möglich, weil die Befreiung bei Überschreiten der oberen Umsatzgrenze des § 19 UStG sofort mit dem Umsatz endet, der sie überschreitet, nicht erst zum Ende eines Monats.

Der Wegfall der Befreiung ist keine Preisanpassung durch H&K; § 8.7 gilt insoweit nicht. Der Kunde kann die Betreuung jedoch innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Mitteilung zum Ende des laufenden Kalendermonats kündigen; hierauf weist H&K in der Mitteilung ausdrücklich hin. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung schuldet er den Beitrag zuzüglich Umsatzsteuer.

8.9 Aufrechnung und Zurückbehaltung. Der Kunde darf mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Mit Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis, insbesondere aus Mängeln der Erstellung nach § 12a, darf er ohne diese Einschränkung aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 9 Verzug und Sperrrecht

9.1 Verzug. Zahlt der Kunde nicht bei Fälligkeit oder wird eine Lastschrift aus von ihm zu vertretenden Gründen zurückgegeben, kommt er in Verzug, sobald H&K ihn nach Eintritt der Fälligkeit gemahnt hat; einer weiteren Mahnung bedarf es nicht. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen sowie § 288 Abs. 5 BGB.

9.2 Sperrrecht. H&K darf die Website vorübergehend vom Netz nehmen (Sperre), wenn

(a) der Kunde mit mindestens zwei Monatsbeiträgen in Rückstand ist,

(b) H&K ihn zweimal in Textform gemahnt hat und

(c) H&K die Sperre mit einer Frist von 14 Tagen in Textform angekündigt hat und der Rückstand innerhalb dieser Frist nicht ausgeglichen wird.

9.3 Wirkung der Sperre. Während der Sperre bleibt der Monatsbeitrag geschuldet. Die Sperre begründet keinen Anspruch auf Minderung oder Erstattung. Sie lässt die Pflichten von H&K aus dem Auftragsverarbeitungsvertrag unberührt; die Daten des Kunden werden während der Sperre nicht gelöscht.

9.4 Aufhebung. Nach vollständigem Ausgleich des Rückstands stellt H&K die Website unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen, wieder online. Ein gesondertes Entgelt für die Wiederfreischaltung wird nicht berechnet.

9.5 Abgrenzung. Die Sperre nach § 9.2 ist von Ausfällen nach § 3.3 zu unterscheiden. Für Ausfälle, die H&K nicht zu vertreten hat, gilt § 3.3; für die Sperre gilt § 9.3. In beiden Fällen bleibt der Monatsbeitrag geschuldet.

§ 10 Sperrung wegen rechtswidriger Inhalte

10.1 Voraussetzungen. H&K darf einzelne Inhalte oder die Website insgesamt sperren, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass Inhalte gegen Gesetze verstoßen oder Rechte Dritter verletzen, und die Sperre zur Abwendung eines Schadens von H&K oder Dritten erforderlich ist.

10.2 Unterrichtung. H&K unterrichtet den Kunden über die Sperre unverzüglich in Textform und gibt ihm Gelegenheit, den Verstoß zu beseitigen. Soweit möglich, erfolgt die Unterrichtung vor der Sperre. § 9.3 gilt entsprechend.

§ 11 Laufzeit und Kündigung

11.1 Beginn. Der Vertrag und die Betreuung beginnen mit dem Zustandekommen des Vertrags und laufen auf unbestimmte Zeit. Die Zahlungspflicht beginnt davon getrennt zum Abrechnungsbeginn (§ 9.1 und § 9.1a des Hauptvertrags, § 8.2).

11.2 Ordentliche Kündigung. Beide Parteien können die Betreuung zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht.

11.3 Zwischen Vertragsschluss und Livegang. Kündigt der Kunde den Vertrag vor dem Livegang, etwa nach § 648 BGB, schuldet er für die Erstellung keine Vergütung; sie kostet 0 €. Ein Monatsbeitrag fällt nur für die Zeit ab dem Abrechnungsbeginn bis zum Wirksamwerden der Kündigung an; endet der Vertrag vor dem Abrechnungsbeginn, fällt kein Monatsbeitrag an (§ 9.1a des Hauptvertrags). H&K schaltet die Website dann nicht live; ein Erwerbsentgelt nach § 6.11 und eine Aufwandspauschale nach § 7.3 fallen nur an, wenn der Kunde den Erwerb nach § 6.6 oder die Domain verlangt.

Nach dem Livegang ist die Erstellung mit der Abnahme abgeschlossen (§ 2.3); eine Kündigung der Betreuung lässt die Abnahme unberührt.

11.4 Außerordentliche Kündigung. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für H&K liegt insbesondere vor, wenn

(a) der Kunde mit mindestens zwei Monatsbeiträgen in Rückstand ist und den Rückstand trotz Sperre nach § 9.2 nicht innerhalb weiterer 14 Tage ausgleicht,

(b) der Kunde trotz Abmahnung gegen § 5.3 verstößt (Kennzeichnung der KI-Bilder),

(c) der Kunde trotz Abmahnung rechtswidrige Inhalte veröffentlicht oder deren Veröffentlichung verlangt, oder

(d) über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein solcher Antrag mangels Masse abgewiesen wird.

11.5 Wirkung. Mit dem Ende der Betreuung endet das Nutzungsrecht nach § 6.1. H&K nimmt die Website zum Vertragsende vom Netz.

§ 12 Vertragsende: Herausgabe, Löschung, Daten

12.1 Herausgabe der Kundeninhalte. Auf ein Verlangen des Kunden in Textform, das innerhalb von 30 Tagen nach dem Vertragsende eingeht, stellt H&K ihm die von ihm gelieferten Inhalte, wie Texte, Fotos, Logos und sonstiges Material, in der bereitgestellten Form zur Verfügung. Dafür fällt kein Entgelt an. Ein Anspruch auf die Website, ihren Quelltext, Vorlagen, KI-Bilder oder Projektdateien besteht nur nach Maßgabe von § 6.6 bis § 6.14.

12.2 Abschaltung und Löschung. H&K löscht die Website und die zugehörigen Daten 30 Tage nach dem Vertragsende, sofern nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen oder der Kunde eine Verlängerung mit H&K vereinbart. Geht innerhalb dieser Frist ein Verlangen nach § 6.6 oder § 7.2 ein, löscht H&K erst nach dessen Erledigung. Der Kunde sichert vorhandene E-Mails und Postfachinhalte vor Ablauf der Frist selbst.

12.3 Anfragedaten. Für Anfragedaten gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag; Löschung und Rückgabe richten sich ausschließlich nach ihm.

12.4 Domain. Für die von H&K registrierte Domain gilt § 7.

Bringt der Kunde eine eigene, auf ihn registrierte Domain ein (§ 7.6), stellt H&K die Nameserver auf ein von ihm benanntes Ziel um oder gibt die Zuordnung frei, auf sein Verlangen in Textform, das innerhalb von 30 Tagen nach dem Vertragsende eingeht, und zu einem mit ihm abgestimmten Zeitpunkt. H&K teilt ihm dazu die für den Betrieb der Website erforderlichen Zonendaten mit, insbesondere die Einträge für Website und E-Mail. Ein Entgelt fällt dafür nicht an. Geht kein Verlangen ein, endet die Zuordnung mit der Löschung nach § 12.2.

12.5 Kein Zurückbehaltungsrecht an Daten. H&K macht an Kundendaten kein Zurückbehaltungsrecht wegen offener Forderungen geltend. Davon zu unterscheiden sind die entgeltlichen Ansprüche auf den nachträglichen Lizenz- und Quellcode-Erwerb und auf die Übertragung der Domain: Dort erfolgt die Übergabe nach Zahlung (§ 6.13, § 7.4).

§ 12a Mängelrechte bei der Erstellung

12a.1 Wann die Erstellung mangelhaft ist. Die Erstellung ist mangelhaft, wenn die Website nicht der Anlage 1 in Verbindung mit dem gewählten Leistungspaket entspricht.

Kein Mangel ist: ein Gestaltungsstand, den der Kunde nach § 7.2 des Hauptvertrags gebilligt hat, ein nachträglich geänderter Wunsch des Kunden, eine Abweichung in veralteten oder herstellerspezifischen Browsern (Ziffer 3.1 der Anlage 1), eine ausbleibende oder ungünstige Platzierung bei Suchmaschinen (§ 3.2), eine Störung, die H&K nach § 3.3 nicht zu vertreten hat, ein Fehler, der auf einem eigenmächtigen Eingriff des Kunden beruht (§ 4.7).

12a.2 Nacherfüllung. H&K beseitigt Mängel der Erstellung ohne Entgelt und ohne Anrechnung auf das Änderungskontingent, unabhängig davon, ob sie den Mangel zu vertreten hat. Die Art der Nacherfüllung wählt H&K: Sie kann den Mangel beseitigen oder die betroffene Leistung neu herstellen.

12a.3 Rügefrist. Für Mängel, die beim Livegang erkennbar sind, gilt die Rügefrist von zehn Werktagen nach § 2.3. Später auftretende oder erst später erkennbare Mängel rügt der Kunde unverzüglich nach ihrer Entdeckung in Textform und beschreibt sie so, dass H&K sie nachvollziehen kann. Die Rüge ist eine Obliegenheit, keine Voraussetzung des Anspruchs: Rügt der Kunde verspätet, bleiben seine Mängelrechte bestehen; er trägt aber den Schaden, der durch die Verzögerung entstanden ist (§ 254 BGB).

12a.4 Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung. Beseitigt H&K einen gerügten Mangel innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist nicht, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu: Selbstvornahme und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen nach § 637 BGB, Rücktritt und Minderung. Eine Minderung setzt eine Vergütung voraus, die gemindert werden kann. Für die Erstellung fällt keine an; eine Minderung des Monatsbeitrags der Betreuung wegen eines Mangels der Erstellung ist deshalb ausgeschlossen, der Monatsbeitrag vergütet allein die laufenden Leistungen nach Anlage 1. Für Mängel der Betreuung gilt § 12a.7.

12a.5 Eingriff ohne Fristsetzung. Nimmt der Kunde oder ein von ihm beauftragter Dritter Änderungen an der Website vor, ohne H&K zuvor eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt zu haben, entfallen seine Mängelrechte für die betroffene Leistung (§ 4.7). Das gilt nicht, wenn die Beseitigung zur Abwehr eines unverhältnismäßig großen Schadens sofort erforderlich war und H&K nicht rechtzeitig erreichbar gewesen ist.

12a.6 Verjährung. Es gilt § 13.9.

12a.7 Mängel der Betreuung. Für die laufenden Leistungen der Betreuung gilt das Recht des Dienstvertrags. Eine Störung, die H&K zu vertreten hat, nimmt sie innerhalb der Reaktionszeit auf und beseitigt sie unverzüglich. Die Reaktionszeit ist dabei die Frist für die erste Rückmeldung, nicht für die Behebung (Abschnitt 8 der Anlage 1); im Übrigen gelten § 3.3 und § 13. Führt eine Störung dazu, dass die Verfügbarkeit nach § 3.3 aus Gründen unterschritten wird, die H&K zu vertreten hat, entfällt der Monatsbeitrag anteilig für die Ausfallzeit (Abschnitt 11 der Anlage 1).

§ 13 Haftung

13.1 Unbeschränkte Haftung. H&K haftet unbeschränkt

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • nach dem Produkthaftungsgesetz und
  • soweit H&K eine Garantie übernommen oder ein Beschaffungsrisiko übernommen hat.

13.2 Einfache Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet H&K nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

13.3 Höchstbeträge. Die Haftung nach § 13.2 ist der Höhe nach begrenzt auf

  • 25.000 € je Schadensfall und
  • 50.000 € je Kalenderjahr und Kunde.

Die Begrenzung gilt nicht in den Fällen des § 13.1.

13.4 Datenverlust. Für den Verlust von Daten haftet H&K nach § 13.1 bis § 13.3. Die Sicherung nach Ziffer 4.6 der Anlage 1 ist eine Leistung, die H&K selbst schuldet; eine Freizeichnung von ihr findet nicht statt.

Der ersatzfähige Schaden umfasst nicht

  • den Datenbestand, der zwischen der letzten nach Ziffer 4.6 der Anlage 1 geschuldeten Sicherung und dem Schadenszeitpunkt entstanden ist, und
  • den Aufwand für Daten, die der Kunde nach Ziffer 5.5 der Anlage 1 und § 12.2 selbst zu sichern hat: namentlich einzelne E-Mails und Postfachinhalte.

13.5 Leistungen Dritter. H&K haftet nicht für die Verfügbarkeit, Richtigkeit oder Rechtmäßigkeit von Leistungen Dritter, insbesondere nicht für den Hoster, für Suchmaschinen und Unternehmensprofile sowie für ein vom Kunden eingesetztes Terminbuchungstool, das nach Ziffer 6.6 der Anlage 1 nur verlinkt und nicht eingebunden wird.

13.6 Inhalte des Kunden. H&K haftet nicht für Inhalte, die der Kunde geliefert oder deren Veröffentlichung er verlangt hat (§ 4.2 bis § 4.4).

13.7 Mitverschulden. § 254 BGB bleibt unberührt.

13.8 Persönliche Haftung. Die Haftungsbegrenzungen dieses Paragraphen gelten auch zugunsten der Gesellschafter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von H&K.

13.9 Verjährung. Ansprüche des Kunden gegen H&K verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Das gilt nicht für Ansprüche in den Fällen des § 13.1; für sie gelten die gesetzlichen Fristen.

§ 14 Freistellung durch den Kunden

14.1 Freistellungsfälle. Der Kunde stellt H&K von Ansprüchen Dritter einschließlich der erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit er die zugrunde liegende Rechtsverletzung zu vertreten hat und soweit der Anspruch darauf beruht, dass

(a) von ihm geliefertes Material Rechte Dritter verletzt (§ 4.2),

(b) von ihm verantwortete Inhalte gegen Gesetze verstoßen (§ 4.3),

(c) von ihm gelieferte Bewertungen unecht oder verändert sind (§ 4.4) oder

(d) er gegen § 5.3 verstoßen hat (Kennzeichnung der KI-Bilder). Das setzt einen Verstoß während der Laufzeit voraus; nach dem Vertragsende bestehen die Pflichten nach § 5.3 nicht mehr (§ 5.3 Satz 2, § 6.9).

Nicht erfasst sind Geldbußen und sonstige Sanktionen. Sie treffen denjenigen, gegen den sie verhängt werden; eine vertragliche Übernahme würde ihren Zweck vereiteln.

14.2 Verfahren. H&K unterrichtet den Kunden unverzüglich über die Inanspruchnahme, gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme und trifft keine Anerkenntnisse ohne seine Zustimmung, soweit ihr das zumutbar ist.

14.3 Wirkung. Die Freistellung wirkt nur im Verhältnis zwischen H&K und dem Kunden. Sie verändert nicht, wen eine gesetzliche Pflicht trifft.

§ 15 Referenznennung

15.1 Recht zur Nennung. H&K darf die für den Kunden erstellte Website unter Nennung des Firmennamens und unter Verwendung des Logos sowie mit Abbildungen der Website als Referenz nennen: auf der eigenen Website, in Angeboten, Präsentationen und Informationsblättern.

15.2 Widerspruchsrecht. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen. H&K entfernt die Referenz dann innerhalb von 30 Tagen aus den von ihr verantworteten Medien. Bereits gedruckte Unterlagen müssen nicht zurückgerufen werden.

15.3 Zitate des Kunden. Kundenstimmen, Empfehlungen, Bewertungstexte verwendet H&K nur mit gesonderter Freigabe in Textform. § 15.1 gilt dafür nicht.

§ 16 Datenschutz

16.1 Doppelrolle. H&K ist Verantwortliche für die Verarbeitung der Daten, die zur Begründung und Durchführung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden erforderlich sind. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die H&K im Auftrag des Kunden auf dessen Website verarbeitet, insbesondere Anfragedaten aus dem Kontaktformular und Inhalte der E-Mail-Postfächer, ist H&K Auftragsverarbeiterin.

16.2 Auftragsverarbeitungsvertrag. Für die Verarbeitung im Auftrag schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Er ist Voraussetzung für den Livegang und geht diesen AGB insoweit vor.

16.3 Unterauftragnehmer. H&K setzt zur Leistungserbringung Unterauftragnehmer ein, insbesondere den Hoster. Einzelheiten, Zustimmung und das Sonderkündigungsrecht des Kunden bei einem Wechsel regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag (§ 7.3 und § 7.4 der Anlage 3).

§ 17 Vertraulichkeit

17.1 Vertraulichkeitspflicht. Die Parteien behandeln Informationen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich bezeichnet sind oder nach den Umständen erkennbar vertraulich sind, vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung dieses Vertrags. Das gilt insbesondere für Zugangsdaten, Preise, Kalkulationen und technische Einzelheiten.

17.2 Ausnahmen. Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne Verstoß gegen diese Pflicht bekannt werden, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund von Gesetz oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind.

17.3 Dauer. Die Pflicht besteht zwei Jahre über das Vertragsende hinaus fort. Für Zugangsdaten und für personenbezogene Daten gilt diese Befristung nicht, insoweit besteht die Pflicht unbefristet fort (§ 5.1 der Anlage 3). Die Referenznennung nach § 15 bleibt zulässig.

§ 18 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Naturereignisse, Krieg, behördliche Anordnungen, großflächige Ausfälle von Strom- oder Telekommunikation, Streiks und Aussperrungen, befreien die betroffene Partei für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von ihren Leistungspflichten. Die Parteien unterrichten sich unverzüglich. Der Monatsbeitrag bleibt geschuldet (§ 3.3). Dauert die Störung länger als zwei Monate, darf jede Partei den Vertrag außerordentlich kündigen.

§ 19 Änderungen dieser AGB

19.1 Voraussetzungen. H&K darf diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen zum Monatsende in Textform ändern, wenn die Änderung durch eine Änderung der Rechtslage, durch höchstrichterliche Rechtsprechung, durch eine Entscheidung oder Beanstandung einer Aufsichtsbehörde oder durch eine Änderung der nach § 3.5 eingesetzten technischen Mittel veranlasst ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Eine Erweiterung des Leistungsangebots ist kein Änderungsanlass. Eine Änderung der Hauptleistungspflichten oder des Preises ist auf diesem Weg nicht möglich; für Preise gilt § 8.7.

19.2 Kündigungsrecht. Der Kunde darf bis zum Wirksamwerden der Änderung zu diesem Zeitpunkt kündigen. Hierauf weist H&K in der Ankündigung ausdrücklich hin. Kündigt er nicht, gilt die Änderung als angenommen.

§ 20 Schlussbestimmungen

20.1 Anwendbares Recht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

20.2 Gerichtsstand. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz von H&K in Schmalkalden. H&K darf den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen. Ist der Kunde nicht Kaufmann, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

20.3 Erfüllungsort. Erfüllungsort ist der Sitz von H&K.

20.4 Abtretung. Der Kunde darf Rechte aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von H&K in Textform abtreten. § 354a HGB bleibt unberührt.

20.5 Übertragung des Vertragsverhältnisses. H&K darf das Vertragsverhältnis auf ein Unternehmen übertragen, das an ihre Stelle tritt, insbesondere bei einem Wechsel der Rechtsform oder beim Übergang des Vermögens nach § 712a BGB. Der Kunde darf in diesem Fall zum Zeitpunkt des Übergangs außerordentlich kündigen; H&K unterrichtet ihn mindestens sechs Wochen vorher in Textform.

20.6 Vertragssprache. Die Vertragssprache ist Deutsch.

20.7 Keine Verbraucherschlichtung. H&K nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil. Eine Verpflichtung dazu besteht nicht, weil diese AGB nur gegenüber Unternehmern gelten (§ 1.2).

Frühere und aktuelle Fassungen

Eine einmal veröffentlichte Fassung wird nicht verändert oder gelöscht. Bei einer Änderung kommt eine neue, neu datierte Fassung hinzu.

  • AGB – Fassung vom 18.08.2026 (PDF) aktuell gültig

← Zurück zur Startseite

© 2026 H&K Web Performance GbR · Näherstiller Straße 107, 98574 Schmalkalden Impressum · Datenschutz · AGB · Leistungsbeschreibung